Eine verbindliche Auskunft nach § 89 Abs. 2 AO kann gerichtlich nur daraufhin überprüft werden, ob die Behörde den zu beurteilenden Sachverhalt zutreffend erfasst hat und ob dessen rechtliche Einordnung in sich schlüssig und nicht evident rechtsfehlerhaft ist.
Kurzfassung
Der I. Senat des BFH schließt sich damit der Rechtsauffassung
des IX. Senats im Urteil vom 29.02.2012 - IX R 11/11 (BStBl II 2012,
Testen Sie "STEUER-TELEX" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|