Ausgabe 48/2019
Thema der Woche vom 27.11.2019
BMF-Schreiben v. 20.11.2019 - IV C 6 - S 2241/15/10003

Gesamtplan bei unentgeltlichen Übertragungen: BMF nimmt Stellung

Bei Umstrukturierungen insbesondere zum Zweck der Unternehmensnachfolge im Bereich der mittelständischen Unternehmen spielt § 6 Abs. 3 EStG eine wichtige Rolle. Durch die Anordnung der Buchwertfortführung können Übertragungen von Betrieben, Teilbetrieben sowie Mitunternehmeranteilen steuerneutral übertragen werden. Übertragungen von einzelnen Wirtschaftsgütern können entsprechend nach § 6 Abs. 5 EStG steuerneutral durchgeführt werden. Entscheidend hierbei ist, wie § 6 Abs. 3 EStG und § 6 Abs. 5 EStG im Zusammenspiel funktionieren, insbesondere ob die buchwertneutrale Übertragung im nahen zeitlichen Zusammenhang mit einer Übertragung nach § 6 Abs. 3 EStG möglich ist. Hier spielt die Frage eines schädlichen Gesamtplans eine zentrale Rolle.

Das BMF hat nun in einem überarbeiteten Schreiben vom 20.11.2019 (IV C 6 - S 2241/15/10003) zu Rechtsprechungsentwicklungen auf BFH-Ebene Stellung zu Zweifelsfragen der Anwendung von § 6 Abs. 3 EStG genommen.

Anwendungsbereich und Ausgangsbeispiele