Bei Umstrukturierungen insbesondere zum Zweck der Unternehmensnachfolge im Bereich der mittelständischen Unternehmen spielt § 6 Abs. 3 EStG eine wichtige Rolle. Durch die Anordnung der Buchwertfortführung können Übertragungen von Betrieben, Teilbetrieben sowie Mitunternehmeranteilen steuerneutral übertragen werden. Übertragungen von einzelnen Wirtschaftsgütern können entsprechend nach § 6 Abs. 5 EStG steuerneutral durchgeführt werden. Entscheidend hierbei ist, wie § 6 Abs. 3 EStG und § 6 Abs. 5 EStG im Zusammenspiel funktionieren, insbesondere ob die buchwertneutrale Übertragung im nahen zeitlichen Zusammenhang mit einer Übertragung nach § 6 Abs. 3 EStG möglich ist. Hier spielt die Frage eines schädlichen Gesamtplans eine zentrale Rolle.
Das BMF hat nun in einem überarbeiteten Schreiben vom 20.11.2019 (IV C 6 - S 2241/15/10003) zu Rechtsprechungsentwicklungen auf BFH-Ebene Stellung zu Zweifelsfragen der Anwendung von § 6 Abs. 3 EStG genommen.
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