Die Beteiligung von Mitarbeitern am Unternehmenskapital wird bisher über § 19a EStG gefördert. Danach sind unentgeltlich oder verbilligt überlassene Beteiligungen am Unternehmensvermögen bis zum halben Wert, maximal bis zu 135 ı im Jahr, steuerfrei. Darüber hinaus wird für die Anlage vermögenswirksamer Leistungen, u.a. in Vermögensbeteiligungen am Unternehmen, eine Arbeitnehmersparzulage in Höhe von 18 %, maximal 72 ı jährlich, gewährt, für die allerdings vergleichsweise geringe Einkunftsgrenzen gelten.
Die nachfolgend vorgestellten Neuregelungen zielen darauf ab, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stärker als bisher am wirtschaftlichen Erfolg der Unternehmen beteiligt werden sollen, für die sie ihre Arbeitskraft einsetzen.
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