Ausgabe 6/2009
Gesetzgebung vom 05.02.2009

Gesetz zur Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung

Mit dem am 22.01.2009 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz wird die steuerliche Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligungen im Rahmen des Einkommensteuergesetzes und des Fünften Vermögensbildungsgesetzes erweitert. Außerdem wird das Investmentgesetz geändert, um insbesondere für Mitarbeiter kleiner und mittlerer Unternehmen die Möglichkeit der Anlage von Kapital in einem sog. Mitarbeiterbeteiligungsfonds zu schaffen.

Die Beteiligung von Mitarbeitern am Unternehmenskapital wird bisher über § 19a EStG gefördert. Danach sind unentgeltlich oder verbilligt überlassene Beteiligungen am Unternehmensvermögen bis zum halben Wert, maximal bis zu 135 ı im Jahr, steuerfrei. Darüber hinaus wird für die Anlage vermögenswirksamer Leistungen, u.a. in Vermögensbeteiligungen am Unternehmen, eine Arbeitnehmersparzulage in Höhe von 18 %, maximal 72 ı jährlich, gewährt, für die allerdings vergleichsweise geringe Einkunftsgrenzen gelten.

Die nachfolgend vorgestellten Neuregelungen zielen darauf ab, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stärker als bisher am wirtschaftlichen Erfolg der Unternehmen beteiligt werden sollen, für die sie ihre Arbeitskraft einsetzen.