Gesetz
zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen
Mit dem am 15.10.2008 beschlossenen
Regierungsentwurf eines Familienleistungsgesetzes sollen Familien
gestärkt und private Haushalte als Arbeitgeber oder Auftraggeber
besser unterstützt werden.
Ab 01.01.2009 sollen dazu Kindergeld
und Kinderfreibetrag steigen. Des Weiteren sollen haushaltsnahe
Dienstleistungen einschließlich Pflegeleistungen sowie haushaltsnahe
sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse steuerlich
stärker gefördert und die Verfahren deutlich vereinfacht werden.
Außerdem sollen hilfebedürftige Kinder eine zusätzliche Leistung
für Schulbedarf erhalten.
Das Gesetzgebungsverfahren soll noch
in diesem Jahr abgeschlossen werden. Den Entwurf finden Sie wie
gewohnt unter www.steuer-telex.de, Rubrik Gesetzesentwürfe.
Erhöhung
von Kindergeld und Kinderfreibetrag
Das
Kindergeld soll für erste und zweite Kinder um jeweils 10 ı von
154 ı auf 164 ı, für dritte Kinder um 16 ı von 154 ı auf 170
ı sowie für vierte und weitere Kinder um je 16 ı von 179 ı auf
195 ı monatlich angehoben werden. Besonders Mehrkindfamilien und
Familien mit unteren und mittleren Einkommen kommt die Erhöhung
zugute.
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