Ausgabe 43/2008
Gesetzgebung vom 23.10.2008

Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen

Mit dem am 15.10.2008 beschlossenen Regierungsentwurf eines Familienleistungsgesetzes sollen Familien gestärkt und private Haushalte als Arbeitgeber oder Auftraggeber besser unterstützt werden.

Ab 01.01.2009 sollen dazu Kindergeld und Kinderfreibetrag steigen. Des Weiteren sollen haushaltsnahe Dienstleistungen einschließlich Pflegeleistungen sowie haushaltsnahe sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse steuerlich stärker gefördert und die Verfahren deutlich vereinfacht werden. Außerdem sollen hilfebedürftige Kinder eine zusätzliche Leistung für Schulbedarf erhalten.

Das Gesetzgebungsverfahren soll noch in diesem Jahr abgeschlossen werden. Den Entwurf finden Sie wie gewohnt unter www.steuer-telex.de, Rubrik Gesetzesentwürfe.

  1. Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag

    Das Kindergeld soll für erste und zweite Kinder um jeweils 10 ı von 154 ı auf 164 ı, für dritte Kinder um 16 ı von 154 ı auf 170 ı sowie für vierte und weitere Kinder um je 16 ı von 179 ı auf 195 ı monatlich angehoben werden. Besonders Mehrkindfamilien und Familien mit unteren und mittleren Einkommen kommt die Erhöhung zugute.