Ausgabe 29/2004
Gesetzgebung vom 15.07.2004

Gesetz zur Förderung von Wagniskapital

Der Bundesrat hat am 9.7.2004 dem Gesetz zur Förderung von Wagniskapital zugestimmt. Ziel des Gesetzes ist die Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für Initiatoren von sog. Wagniskapitalgesellschaften (Private Equity- und Venture Capital Fonds), die wachstumsorientierten Unternehmen, z.B. in der Gründungsphase, außerbörsliches Wagniskapital zur Verfügung stellen.

Das Gesetz regelt die steuerliche Behandlung des bei solchen Fonds üblichen disproportionalen (überhöhten) Gewinnanteils (Carried Interest) der Initiatoren, der einer begünstigten Besteuerung in Form des Halbeinkünfteverfahrens unterworfen wird.

Nach der bisherigen Verwaltungsauffassung ist der Carried Interest als Leistungsvergütung der vollen Besteuerung zu unterwerfen. Diese Verwaltungsmeinung ist nach dem BMF-Schreiben vom 16.12.2003 (BStBl. I 2004, 40) für alle Fonds anzuwenden,

  • die nach dem 31.3.2002 gegründet worden sind oder
  • soweit die Vergütung mit der Veräußerung von nach dem 7.11.2003 angeschafften Beteiligungen an den Portfoliogesellschaften im Zusammenhang steht.