Gesetz
zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität (Konjunkturpaket
II)
Die globale Finanz- und Wirtschaftskrise
trifft auch Deutschland immer stärker. Um die Wachstumskräfte
zu mobilisieren und die wirtschaftlichen Perspektiven zu verbessern,
hat die Bundesregierung im Januar 2009 das sog. Konjunkturpaket
II beschlossen.
Mit dem jetzt verabschiedeten Gesetz
wird das Maßnahmenpaket mit Ausnahme der Änderungen des Grundgesetzes,
der daran anknüpfenden Neuordnung der Kraftfahrzeugsteuer sowie
des Nachtragshaushalts umgesetzt. Das Gesetz ist am 13.02.2009 vom
Bundestag abschließend beraten worden. Der Bundesrat hat am 20.02.2009
zugestimmt. Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt steht noch
aus.
1. Wichtigste außersteuerliche Regelungen
Für Investitionen
der öffentlichen Hand und zur Stärkung von Forschung und Konjunktur
stellt der Bund Mittel in Milliardenhöhe zur Verfügung.
Bei Kurzarbeit werden den Arbeitgebern in den Jahren 2009
und 2010 die Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur
für Arbeit hälftig erstattet. Qualifiziert der Arbeitgeber seine
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer während der Zeit der Kurzarbeit,
werden ihm in den Jahren 2009 und 2010 die vollen Sozialversicherungsbeiträge
erstattet.
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