Ausgabe 10/2009
Gesetzgebung vom 05.03.2009

Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität (Konjunkturpaket II)

Die globale Finanz- und Wirtschaftskrise trifft auch Deutschland immer stärker. Um die Wachstumskräfte zu mobilisieren und die wirtschaftlichen Perspektiven zu verbessern, hat die Bundesregierung im Januar 2009 das sog. Konjunkturpaket II beschlossen.

Mit dem jetzt verabschiedeten Gesetz wird das Maßnahmenpaket mit Ausnahme der Änderungen des Grundgesetzes, der daran anknüpfenden Neuordnung der Kraftfahrzeugsteuer sowie des Nachtragshaushalts umgesetzt. Das Gesetz ist am 13.02.2009 vom Bundestag abschließend beraten worden. Der Bundesrat hat am 20.02.2009 zugestimmt. Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt steht noch aus.

1. Wichtigste außersteuerliche Regelungen

  • Für Investitionen der öffentlichen Hand und zur Stärkung von Forschung und Konjunktur stellt der Bund Mittel in Milliardenhöhe zur Verfügung.
  • Bei Kurzarbeit werden den Arbeitgebern in den Jahren 2009 und 2010 die Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit hälftig erstattet. Qualifiziert der Arbeitgeber seine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer während der Zeit der Kurzarbeit, werden ihm in den Jahren 2009 und 2010 die vollen Sozialversicherungsbeiträge erstattet.