Nachdem bereits im Juli 2014 ein Referentenentwurf zu einem Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz veröffentlicht wurde, gibt es seit dem 07.01.2015 einen Regierungsentwurf. Hintergrund des Gesetzesvorhabens ist die neue Bilanzrichtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.06.2013. Darin sind Vorgaben für die Mitgliedstaaten über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen enthalten. Mit dem Regierungsentwurf wird das deutsche Bilanzrecht weiter an das europäische Recht angepasst. Der Gesetzentwurf sieht in begrenztem Umfang Änderungen der bilanzrechtlichen Vorschriften des HGB vor, um die Vorgaben der Richtlinie umzusetzen.
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