Ausgabe 12/2009
Thema der Woche vom 19.03.2009

Gesetzentwurf: Entfernungspauschale soll wieder nach der Rechtslage 2006 gelten

Durch das Gesetz zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale (BT-Drucks. 16/12099) soll die derzeitige vorläufige Regelung zur Entfernungspauschale im Interesse der Rechtssicherheit durch verfassungsgemäß geänderte Normen ersetzt werden. Hierüber hat der Deutsche Bundestag bereits am 05.03.2009 in erster Lesung beraten. Da das Gesetz rückwirkend ab dem 01.01.2007 in Kraft treten soll, können Berufspendler von den vorgesehenen Verbesserungen im Bereich der Unfallkosten und Aufwendungen für Fahrkarten profitieren. Insgesamt sollen durch das Gesetz vier Punkte erreicht werden:

  1. Der Aufwand für die Wege zwischen Wohnung und Betriebs-/Arbeitsstätte und für Familienheimfahrten ist "als" und nicht nur "wie" Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar.
  2. Aufwendungen für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel werden berücksichtigt, soweit sie den als Entfernungspauschale abziehbaren Betrag überschreiten.
  3. Kosten eines Unfalls dürfen als außergewöhnliche Aufwendungen zusätzlich zur Entfernungspauschale geltend gemacht werden.
  4. Steuerfestsetzungen können zu diesem Sachverhalt endgültig und nicht nur vorläufig erfolgen.