Durch das Gesetz zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale (BT-Drucks. 16/12099) soll die derzeitige vorläufige Regelung zur Entfernungspauschale im Interesse der Rechtssicherheit durch verfassungsgemäß geänderte Normen ersetzt werden. Hierüber hat der Deutsche Bundestag bereits am 05.03.2009 in erster Lesung beraten. Da das Gesetz rückwirkend ab dem 01.01.2007 in Kraft treten soll, können Berufspendler von den vorgesehenen Verbesserungen im Bereich der Unfallkosten und Aufwendungen für Fahrkarten profitieren. Insgesamt sollen durch das Gesetz vier Punkte erreicht werden:
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