Ausgabe 38/2004
Gesetzgebung vom 16.09.2004

Gesetzentwurf: Innovationsoffensive durch Abschaffung der Eigenheimzulage

Dieser Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht die Abschaffung der Eigenheimzulage vor. Bauherren, die vor dem 1.1.2005 mit der Herstellung beginnen und Erwerber, die vor dem 1.1.2005 den notariellen Kaufvertrag abschließen oder einer Genossenschaft beitreten, sollen noch Anspruch auf die Eigenheimzulage haben, d.h. für sie gelten noch die bisherigen Regelungen des EigZulG über den gesamten Förderzeitraum von acht Jahren. Der Bundesrat berät am 24.9.2004 über den Gesetzentwurf.

Bundesrats-Drucksache 620/04