Dieser Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht die Abschaffung
der Eigenheimzulage vor. Bauherren, die vor dem 1.1.2005 mit der
Herstellung beginnen und Erwerber, die vor dem 1.1.2005 den notariellen
Kaufvertrag abschließen oder einer Genossenschaft beitreten, sollen
noch Anspruch auf die Eigenheimzulage haben, d.h. für sie gelten
noch die bisherigen Regelungen des
Testen Sie "STEUER-TELEX" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|