Der Regierungsentwurf zum Schwarzgeldbekämpfungsgesetz will die Regeln für eine strafbefreiende Selbstanzeige verschärfen. Damit wird eine Strafbefreiung künftig nur noch dann gewährt, wenn der Steuerpflichtige dem Fiskus umfassend alle Hinterziehungssachverhalte mitteilt, die strafrechtlich noch nicht verjährt sind. Damit ist eine Teilselbstanzeige, bezogen auf bestimmte Sachverhalte oder auf einzelne Banken oder Länder, nicht mehr möglich.
Das Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Geldwäsche und Steuerhinterziehung (Schwarzgeldbekämpfungsgesetz) soll insbesondere die Selbstanzeige neu regeln. Künftig soll das planvolle Vorgehen von Steuerhinterziehern nicht mehr mit Strafbefreiung belohnt werden. Da sich jedoch das Rechtsinstitut selbst in der Vergangenheit grundsätzlich bewährt hat, wird daran festgehalten. Das Gesetz soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten und für bis dahin eingereichte Selbstanzeigen bleibt es bei der - insbesondere hinsichtlich der Teilselbstanzeige - moderateren Rechtslage.
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