Das Bundeskabinett hat am 23.07.2008
den Gesetzentwurf zur Modernisierung und Entbürokratisierung des
Steuerverfahrens (Steuerbürokratieabbaugesetz) veröffentlicht.
Die Maßnahmen sollen im Wesentlichen
2009 in Kraft treten. Die wichtigsten Pläne im Überblick:
Elektronische
Übermittlung von betrieblichen Steuererklärungen, Bilanz und Gewinn-
und Verlustrechnung.
Elektronische Auskunft von neu gegründeten
Unternehmen.
Belege und Unterlagen können dem Finanzamt
auf elektronischem Wege übermittelt werden.
Gemeinsame Außenprüfung von Finanzverwaltung und
Rentenversicherung.
Ansteigende Grenzen für Umsatzsteuervor-
und Lohnsteueranmeldungen.
Körperschaftsteuerguthaben bis zu
1.000 ı wird sofort bezahlt.
Eine ausführliche Kommentierung zu
den Plänen und den Gesetzentwurf finden Sie unter www.steuer-telex.de,
Rubrik Gesetzgebung.
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