In STX 24/2015 hatten wir die Inhalte des Referentenentwurfs für die Erbschaftsteuerreform vorgestellt. Nun hat das das Bundeskabinett letzte Woche den Regierungsentwurf eines „Gesetzes zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts“ ins Gesetzgebungsverfahren geschickt. Nicht ganz unerwartet gibt es gegenüber dem Referentenentwurf eine ganze Reihe von Änderungen - es werden mit Sicherheit nicht die letzten sein. Abweichungen ergeben sich insbesondere bei den Verschonungsregeln für große Unternehmen, aber auch bei den Lohnsummenregeln. Um Ihnen die Übersicht zu erleichtern, finden Sie nachfolgend nicht nur die Änderungen, sondern die wichtigsten Inhalte des Gesetzentwurfs zusammengefasst.
1. Begünstigtes Vermögen
Das bisherige Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht sieht eine Verschonung vor, wenn das Betriebsvermögen einen Verwaltungsvermögenanteil von bis zu 50 % erreicht. Dies wurde vom Bundesverfassungsgericht als unverhältnismäßig eingestuft. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass zukünftig nur das sog. begünstigte Vermögen verschont werden kann. Begünstigt ist solches Vermögen, das überwiegend seinem Hauptzweck nach einer gewerblichen, freiberuflichen oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit dient.
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