Mitte Mai hat die Bundesregierung den Entwurf eines "Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/1852 des Rates vom 10. Oktober 2017 über Verfahren zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten in der Europäischen Union" (EU-
Zweck der Richtlinie ist es, auf europarechtlichem Fundament ein verbindliches und wirksames Streitbeilegungsverfahren für Unternehmen und Einzelpersonen neben den Verfahren nach dem 1995 auf EU-Ebene in Kraft getretenen Übereinkommen Nr. 90/426/EWG über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Fall von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen vom 23.07.1990 (sog. EU-Schiedskonvention) sowie nach den
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