Ausgabe 24/2019
Gesetzgebung vom 11.06.2019

Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Streitbeilegungsrichtlinie

Mitte Mai hat die Bundesregierung den Entwurf eines "Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/1852 des Rates vom 10. Oktober 2017 über Verfahren zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten in der Europäischen Union" (EU-Doppelbesteuerungsabkommen-Streitbeilegungsgesetz - EU-DBA-SBG) beschlossen, der nun in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht wird (BR-Drucks. 227/19). Mit dem Gesetz soll die sog. Streitbeilegungsrichtlinie der EU in nationales Recht umgesetzt werden. Die Richtlinie sieht eine Umsetzung bis zum 30.06.2019 vor. Sollte die Umsetzungsfrist nicht eingehalten werden können, ist eine rückwirkende Anwendbarkeit des Gesetzes ab dem 01.07.2019 geplant. Für das Verfahren sollen Steuerfälle mit Steuerjahren ab 2018 zugelassen werden.

Zweck der Richtlinie ist es, auf europarechtlichem Fundament ein verbindliches und wirksames Streitbeilegungsverfahren für Unternehmen und Einzelpersonen neben den Verfahren nach dem 1995 auf EU-Ebene in Kraft getretenen Übereinkommen Nr. 90/426/EWG über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Fall von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen vom 23.07.1990 (sog. EU-Schiedskonvention) sowie nach den DBA zu installieren.