Das Bundesministerium der Justiz hat am 25.4.2005 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Mindestkapitals im GmbH-Recht (MindestKapG) den Ländern und Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet. Nach dem Gesetzesentwurf wird das Mindeststammkapital der GmbH ab dem 1.1.2006 von derzeit 25.000 ı auf 10.000 ı abgesenkt.
Durch die Absenkung des Mindeststammkapitals wird es insbesondere für Unternehmensgründerinnen und -gründer aus dem Dienstleistungsbereich erheblich einfacher, unternehmerisch tätig zu werden. Dies soll die Attraktivität der Rechtsform der GmbH für den deutschen Mittelstand erhöhen und den Wirtschaftsstandort Deutschland insgesamt stärken.
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