Ausgabe 20/2005
Gesetzgebung vom 19.05.2005

Gesetzesentwürfe rund um die GmbH

Das Bundesministerium der Justiz hat am 25.4.2005 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Mindestkapitals im GmbH-Recht (MindestKapG) den Ländern und Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet. Nach dem Gesetzesentwurf wird das Mindeststammkapital der GmbH ab dem 1.1.2006 von derzeit 25.000 ı auf 10.000 ı abgesenkt.

Durch die Absenkung des Mindeststammkapitals wird es insbesondere für Unternehmensgründerinnen und -gründer aus dem Dienstleistungsbereich erheblich einfacher, unternehmerisch tätig zu werden. Dies soll die Attraktivität der Rechtsform der GmbH für den deutschen Mittelstand erhöhen und den Wirtschaftsstandort Deutschland insgesamt stärken.