Der Gesetzgeber will den Betrug durch manipulierte Kassen angehen. Hierzu hat das BMF mit Datum vom 18.03.2016 den Referentenentwurf eines „Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ nebst dem Entwurf einer technischen Verordnung vorgelegt. Im Konkreten beinhaltet der Entwurf insbesondere die Eingriffsmöglichkeiten bei Kassenaufzeichnungen. Aus Sicht des BMF handelt es sich dabei um ein ernstzunehmendes Problem, da die Technik der Registrierkassen es erlaubt, Buchungen willkürlich verschwinden zu lassen. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt das BMF, die Unveränderbarkeit der digitalen Grundaufzeichnungen sicherzustellen. Der vorliegende Gesetzesentwurf soll die gesetzlichen Grundlagen schaffen, um die Manipulationen mit technischen Mitteln zu verhindern.
Die moderne Technik elektronischer Kassensysteme ermöglicht immer ausgefeiltere Manipulationen innerhalb einer Buchführung. Wie Papieraufzeichnungen müssen elektronische Aufzeichnungen unveränderbar sein. Jede Manipulation muss zumindest für einen sachverständigen Dritten erkennbar sein. Allerdings erweist sich die Manipulation von Kassensystemen als recht einfach; z.B. durch spezielle Software. Die Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten im Rahmen einer Außenprüfung ist dagegen schwierig.
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