Ausgabe 27/2021
Gesetzgebung vom 07.07.2021

Gesetzespaket verabschiedet und verkündet

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 25.06.2021 gleich drei Steuergesetzen zugestimmt, die umgehend bereits am 30.06.2021 im Bundesgesetzblatt verkündet worden sind. Es handelt sich um die voraussichtlich letzten Steuergesetze der aktuellen Bundesregierung. Über alle drei Vorhaben hatten wir bereits im Steuer-Telex berichtet (u.a. in Ausgabe 22/2021 zum KöMoG und zum ATAD-Umsetzungsgesetz.

Erste Einzelheiten zum Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts vom 25.06.2021 (BGBl I 2021, 2050) finden Sie vorstehend im aktuellen Thema der Woche (Ausgabe 22/2021).

Das vom 25.06.2021 (BGBl I 2021, ) soll die Richtlinie (EU) 2016/1164 vom 12.07.2016 mit Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarkts (ATAD) geändert durch Art. 1 der Richtlinie (EU) 2017/952 vom 29.05.2017 (ATAD II) umsetzen. Änderungen ergeben sich daraus bei der Entstrickungs- und Wegzugsbesteuerung sowie bei der Hinzurechnungsbesteuerung. Neu sind vor allem Regelungen zur Neutralisierung von Besteuerungsinkongruenzen im Zusammenhang mit sog. hybriden Gestaltungen (§ ). Während die Änderungen im erst ab 2022 gelten, sollen die Änderungen im überwiegend bereits rückwirkend ab 2020 Anwendung finden. Der Gesetzgeber begründet das mit der verspäteten Umsetzung der EU-Richtlinie und dem bereits Ende 2019 veröffentlichten Referentenentwurf.