Ausgabe 1/2012
Gesetzgebung vom 05.01.2012

Gesetzgebungsverfahren zur geplanten Steuerentlastung gestartet

Mit dem am 07.12.2011 vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Abbau der kalten Progression sollen die Steuerpflichtigen in den Jahren 2013 und 2014 um ein Volumen von insgesamt 6 Mrd. ı pro Jahr entlastet werden.

Dies wird 2013 und 2014 in zwei Schritten umgesetzt und umfasst folgende Eckpunkte:

  • Der Grundfreibetrag wird bis 2014 um insgesamt 350 ı bzw. 4,4 % auf 8.354 ı angehoben.
  • Der Tarifverlauf wird bis 2014 ebenfalls um insgesamt 4,4 % angepasst. Jedes Einkommen soll genau um den Betrag entlastet werden, um den es durch die kalte Progression belastet wird.
  • Die Bundesregierung will künftig alle zwei Jahre überprüfen, wie die kalte Progression wirkt und ob nachgesteuert werden muss. Grundfreibetrag und Tarifverlauf können daraufhin entsprechend angepasst werden.

Aus den Maßnahmen ergeben sich folgende Eckwerte für die Einkommensteuertarife der folgenden Jahre

Veranlagungszeitraum seit 2010 2013 2014
Grundfreibetrag 8.004 ı 8.130 ı 8.354 ı
Eingangsteuersatz 14,0 % 14,0 % 14,0 %
Spitzensteuersatz 42,0 % 42,0 % 42,0 %
ab 52.882 ı 53.728 ı 55.209 ı
Reichensteuer 45,0 % 45,0 % 45,0 %
ab 250.731 ı 250.000 ı 250.000 ı