Ausgabe 51/2017
Gesetzgebung vom 19.12.2017

Gesetzliche Neuerungen ab 2018

Trotz fehlender Bundesregierung gibt es jede Menge Änderungen im Steuerrecht, die zum Jahreswechsel 2018 in Kraft treten. Sie sind alle noch von der letzten, inzwischen nur noch geschäftsführenden Bundesregierung beschlossen worden. Die wichtigsten Änderungen stellen wir Ihnen nachfolgend vor:

1. Einkommensteuertarif und Kindergeld

Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen vom 20.12.2016 (BGBl I 2016, 3000)

Den Ergebnissen des 11. Existenzminimumberichts entsprechend wurden bereits Ende 2016 Erhöhungen des Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags ab 2018 beschlossen:

  • Anhebung des Grundfreibetrags ab 2018 auf 9.000 €.
  • Rechtsverschiebung der übrigen Tarifeckwerte zum Abbau der kalten Progression um 1,65 %.
  • Anhebung des Kinderfreibetrags auf 2.394 € (ein Elternteil) bzw. 4.788 € (Elternpaar) zzgl. des unveränderten Freibetrags für Betreuung, Ausbildung und Erziehung in Höhe von 1.320 € bzw. 2.640 €.
  • Anhebung des Kindergeldes um jeweils 2 € auf 194 € für erste und zweite Kinder bzw. 200 € und 225 € für dritte und vierte Kinder.