Trotz fehlender Bundesregierung gibt es jede Menge Änderungen im Steuerrecht, die zum Jahreswechsel 2018 in Kraft treten. Sie sind alle noch von der letzten, inzwischen nur noch geschäftsführenden Bundesregierung beschlossen worden. Die wichtigsten Änderungen stellen wir Ihnen nachfolgend vor:
Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen vom 20.12.2016 (BGBl I 2016,
Den Ergebnissen des 11. Existenzminimumberichts entsprechend wurden bereits Ende 2016 Erhöhungen des Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags ab 2018 beschlossen:
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