FG Niedersachsen, Urt.
v. 11.07.2013 - 6 K 226/11, Rev. eingelegt (Az. beim BFH: I
R 57/13)
Gesonderte
Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags - Vergütungen für Fremdkapital
an wesentlich Beteiligte
Trotz
bestehender Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der sog. Zinsschranke
gehen diese Zweifel nicht so weit, dass der Senat von der Verfassungswidrigkeit
der Norm überzeugt ist.
Zur Auslegung des § 8a
Abs. 3 Satz 1 KStG, insbesondere zu der Frage, ob eine isolierte
Betrachtung der einzelnen wesentlich beteiligten Gesellschafter
vorzunehmen ist oder ob eine Gesamtbetrachtung der geleisteten Fremdkapitalvergütungen
an wesentlich Beteilige angebracht ist.
Nach Auffassung des Senats
ist § 8aKStG im Sinne einer Gesamtbetrachtung der geleisteten
Fremdkapitalvergütungen an wesentlich Beteiligte auszulegen.
FG Niedersachsen, Urt.
v. 11.07.2013 - 6 K 226/11, Rev. eingelegt (Az. beim BFH: I
R 57/13)
Kurzfassung
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