Ausgabe 51/2013
Körperschaftsteuer Aktuell vom 19.12.2013
FG Niedersachsen, Urt. v. 11.07.2013 - 6 K 226/11, Rev. eingelegt (Az. beim BFH: I R 57/13)

Gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags - Vergütungen für Fremdkapital an wesentlich Beteiligte

  1. Trotz bestehender Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der sog. Zinsschranke gehen diese Zweifel nicht so weit, dass der Senat von der Verfassungswidrigkeit der Norm überzeugt ist.
  2. Zur Auslegung des § 8a Abs. 3 Satz 1 KStG, insbesondere zu der Frage, ob eine isolierte Betrachtung der einzelnen wesentlich beteiligten Gesellschafter vorzunehmen ist oder ob eine Gesamtbetrachtung der geleisteten Fremdkapitalvergütungen an wesentlich Beteilige angebracht ist.
  3. Nach Auffassung des Senats ist § 8a KStG im Sinne einer Gesamtbetrachtung der geleisteten Fremdkapitalvergütungen an wesentlich Beteiligte auszulegen.
FG Niedersachsen, Urt. v. 11.07.2013 - 6 K 226/11, Rev. eingelegt (Az. beim BFH: I R 57/13)

Kurzfassung