Ausgabe 1/2009
Thema der Woche vom 01.01.2009

Gesundheitsfördernde Maßnahmen: Neue steuerfreie Arbeitgeberleistungen

Über das JStG 2009 wurde der neue § 3 Nr. 34 EStG eingefügt, wonach rückwirkend ab 2008 zusätzlich zum Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und der betrieblichen Gesundheitsförderung bis zu 500 ı im Jahr pro Mitarbeiter steuerfrei bleiben. Nachfolgend die wichtigsten Praxisauswirkungen für das Lohnbüro.

Die neue Steuerfreiheit

§ 3 Nr. 34 EStG ist bei Leistungen des Arbeitgebers anzuwenden, die der Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und der betrieblichen Gesundheitsförderung dienen. Durch die neue Steuerfreiheit soll die Bereitschaft des Arbeitgebers erhöht werden, seiner Belegschaft entsprechende Dienstleistungen anzubieten oder Barzuschüsse zur Durchführung solcher Maßnahmen zuzuwenden. Hierunter fallen insbesondere Leistungen, die im Leitfaden Prävention “Gemeinsame und einheitliche Handlungsfelder und Kriterien der Spitzenverbände der Krankenkassen“ aufgeführt sind. Das sind z.B.:

Maßnahmen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands (Primärprävention):

  • Reduzierung von Bewegungsmangel, Vorbeugung und Reduzierung spezieller gesundheitlicher Risiken durch verhaltens- und gesundheitsorientierte Bewegungsprogramme,
  • Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung,
  • Vermeidung und Reduktion von Übergewicht,