Ausgabe 37/2019
Thema der Woche vom 11.09.2019
BFH, Urt. v. 11.04.2019 - III R 36/15

Gewerbesteuer: Keine erweiterte Kürzung bei Vermietung von Betriebsvorrichtungen

Der BFH hat entschieden, dass eine erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG ausscheidet, wenn eine grundbesitzverwaltende GmbH neben einem Hotelgebäude auch Ausstattungsgegenstände mitvermietet, die als Betriebsvorrichtungen zu qualifizieren sind. Zudem hält der BFH eine geringfügige oder aber für eine sinnvolle Grundstücksnutzung zwingend erforderliche Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen und Inventar für die Anwendung der Kürzungsvorschrift des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG für schädlich.

BFH, Urt. v. 11.04.2019 - III R 36/15

Die erweitere Kürzung des Gewerbeertrags