Mit Urteil vom 17.12.2014 (I R 39/14) hat der BFH entschieden, dass ausländische Dividenden, die eine inländische Organgesellschaft empfängt, im Ergebnis komplett gewerbesteuerfrei zu behandeln sind. Insbesondere ist auch keine Zurechnung von 5 % des Dividendenbruttobetrags auf Ebene des Organträgers vorzunehmen. Das Urteil dürfte auch auf inländische Dividendenbezüge anzuwenden sein und stellt deshalb durchaus eine bedeutsame Änderung im Bereich der gewerbesteuerlichen Organschaft dar. Auch stellt sich der BFH mit dem Urteil gegen die gängige Praxis der Finanzverwaltung in diesen Fällen. Es liegt eine gesetzgeberische „Hinzurechnungslücke“ vor, die für die Praxis des Konzernsteuerrechts Gestaltungsmöglichkeiten bietet.
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