BFH anhängig
III R 14/23
Normen:
GewStG § 9 Nr. 1 S. 2; GewStG § 2 Abs. 1; EStG § 15 Abs. 2;
Vorinstanzen:
FG Münster, vom 26.04.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 13 K 3367/20

Gewerbesteuermessbetrag, Gewerbesteuer, GmbH, Erweiterte Kürzung, Immobilie, Gewerblicher Grundstückshandel

BFH-anhängig seit 20.07.2023
III R 14/23

DRsp Nr. 2023/61407

Gewerbesteuermessbetrag, Gewerbesteuer, GmbH, Erweiterte Kürzung, Immobilie, Gewerblicher Grundstückshandel

Rechtsfrage: Können die von der Rechtsprechung benannten Beziehungen eines Steuerpflichtigen zur Immobilienwirtschaft (auch benannt als hauptberufliche Tätigkeit im Baubereich, branchenkundig, oder unter explizierter Berufsbenennung als Grundstücksmakler, Architekt, Bauunternehmer), für die Fragestellung, ob bei einer juristischen Person ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt, Einfluss auf die von der Rechtsprechung entwickelten Fünf-Jahres-Zeiträume (Halte- und Verwertungszeitraum) nehmen, wenn diese Beziehungen zur Immobilienwirtschaft bei einem Organ der juristischen Person vorliegen?

Normenkette:

GewStG § 9 Nr. 1 S. 2; GewStG § 2 Abs. 1; EStG § 15 Abs. 2;

Hinweise:

Zulassung durch FG

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorinstanz: FG Münster, vom 26.04.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 13 K 3367/20