Ausgabe 29/2022
Thema der Woche vom 20.07.2022
BFH, Urt. v. 10.02.2022 - IV R 6/19

Gewerbesteuerrechtliche Nichterfassung des Veräußerungsgewinns einer GmbH & Co. KG

Urteilsfall

Die Klägerin ist eine GmbH & Co. KG, welche in den 1970er Jahren durch B gegründet wurde. Im Streitjahr 2000 war C als alleiniger Kommanditist zu 100 % und die K-GmbH als Komplementärin zu 0 % vermögensmäßig an der Klägerin beteiligt. Geschäftsführungsbefugt war ausschließlich die K-GmbH. Die Klägerin war bis Anfang des Jahres 2000 im Bereich der Herstellung aktiv. Sie erzielte gewerbliche Einkünfte. Zusätzlich hielt die Klägerin eine Beteiligung an der belgischen H-Co. und an der spanischen I-S.L.

Gesellschafter-Geschäftsführer der K-GmbH war zunächst der damalige Kommanditist B, dann zusätzlich C und ab Dezember 1999 ausschließlich C. Die Tätigkeit der K-GmbH beschränkte sich zunächst auf die Übernahme der Haftung als Komplementärin sowie die Geschäftsführung der Klägerin. In den Jahren 1994 bis 1999 erwarb die K-GmbH sodann alle Anteile an einer E-Ltd. und einer F-Oy sowie die Anteile an einer G-S.A.

Die Beteiligung an der K-GmbH wurde zu keinem Zeitpunkt als Sonderbetriebsvermögen des C bilanziert. Im Sonderbetriebsvermögen des C befand sich ausschließlich ein Grundstück, welches der GmbH & Co. KG als Betriebsgrundstück diente und von C an diese entgeltlich überlassen wurde.

Hinweis