Ausgabe 19/2014
Sonstiges Aktuell vom 08.05.2014
BFH, Urt. v. 28.01.2014 - VII R 26/10

Gewerbliches Inkasso einer Steuerberatungsgesellschaft grundsätzlich unzulässig

Einer Steuerberatungsgesellschaft ist eine gewerbliche Inkassotätigkeit grundsätzlich nicht gestattet. Sie kann ihr allenfalls durch eine Ausnahmegenehmigung nach § 57 Abs. 4 StBerG gestattet werden.

Erklärt die Steuerberatungsgesellschaft eine solche Tätigkeit zum Gegenstand ihres Unternehmens, ohne eine Ausnahmegenehmigung zu besitzen, kann die Steuerberaterkammer ihre Anerkennung widerrufen. Sie muss nicht abwarten, ob die Tätigkeit tatsächlich aufgenommen oder eine Ausnahmegenehmigung doch noch erteilt wird.

BFH, Urt. v. 28.01.2014 - VII R 26/10

Kurzfassung