Ausgabe 17/2022
Einkommensteuer Aktuell vom 27.04.2022
BMF-Schreiben v. 08.04.2022 - IV C 6 - S 2242/20/10002 :001

Gewinn aus Restschuldbefreiung nach Insolvenz

Für die ertragsteuerrechtliche Behandlung des Gewinns aus einer Restschuldbefreiung hat die Verwaltung folgende sachliche Unbilligkeitsregelung von aus dem rückwirkenden Ansatz des Ertrags aus einer Restschuldbefreiung resultierenden Steuerforderungen bei Betriebsaufgabe nach Insolvenzeröffnung getroffen:

Abweichend von den Aussagen im BMF-Schreiben vom 22.12.2009 (BStBl I 2010, 18) stellt die erteilte Restschuldbefreiung ein auf den Zeitpunkt der Betriebsaufgabe rückwirkendes Ereignis dar. Dies gilt unabhängig davon, ob der Betrieb vor oder nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgegeben wurde.