Streubesitzdividenden, die an ausländische Unternehmen gezahlt werden, sollen steuerfrei sein. Das sieht der "Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20.10.2011 in der Rechtssache Rs. C-284/09" (BT-Drucks. 17/11314) vor. Der EuGH hatte die Erhebung der Abgeltungsteuer auf Dividendenzahlungen an ausländische Unternehmen untersagt, wenn die Beteiligung unter 10 % liegt und damit die "Mutter-Tochter-Richtlinie" keine Anwendung findet.
In diesen Fällen war bisher Kapitalertragsteuer
von 25 % einbehalten worden, bei Vorhandensein eines
Da der vom EuGH beanstandete unionsrechtswidrige Zustand auch mit Wirkung für die Vergangenheit beseitigt werden soll, kommt es laut Gesetzentwurf zu erheblichen Steuerausfällen. So wird für 2013 von 1,495 Mrd. ı Mindereinnahmen ausgegangen, für 2014 werden 1,535 Mrd. ı erwartet. 2015 sollen die Steuerausfälle auf 600 Mio. ı zurückgehen.
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