Ausgabe 7/2017
Thema der Woche vom 14.02.2017
BFH, Urt. v. 28.11.2016 - GrS 1/15

Großer Senat verwirft Sanierungserlass

Der Große Senat hat den sog. Sanierungserlass des BMF verworfen. Nach der Streichung des § 3 Nr. 66 EStG sind Sanierungsgewinne grundsätzlich einkommensteuerpflichtig. Eine Billigkeit kam nur in Einzelfällen nach §§ 163, 227 AO in Betracht. In dem BMF-Schreiben vom 27.03.2003 (IV A 6 - S 2140 - 8/03, BStBl I 2003, 240; ergänzt durch das BMF-Schreiben vom 22.12.2009 - IV C 6 S - 2140/07/10001-01, BStBl I 2010, 18) hat das BMF versucht, diese Gesetzeslücke zu schließen. In einer allgemeinverbindlichen Verwaltungsanweisung wurde geregelt, dass Ertragsteuern auf einen Sanierungsgewinn unter ähnlichen Voraussetzungen wie unter der früheren Rechtslage erlassen werden können. Der Erlass stützt sich dabei auf §§ 163, 227 AO. Der BFH sieht in dem Erlass einen Verstoß gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung.

BFH, Urt. v. 28.11.2016 - GrS 1/15

Ausgangsfall