Die Übertragung von Anteilen an einer inländischen Grundbesitz haltenden Gesellschaft auf eine niederländische Stiftung führt zu einer steuerbaren Anteilsvereinigung. § 5 Abs. 2 GrEStG findet auf eine niederländische Stiftung keine Anwendung.
A ist niederländischer Staatsbürger und ist mittelbar an einer GmbH mit Grundbesitz im Inland beteiligt. Früher hatte A bereits Anteile an einer niederländischen Holding auf die Klägerin, eine niederländische Verwaltungsstiftung übertragen. Für die Übertragung erhielt A Gewinnbezugsrechte aus den Anteilen. Diese übertrug er auf Verwaltungsgesellschaften seiner Enkelkinder. A brachte auch seine Anteile an einer mittelbar grundbesitzhaltenden Gesellschaft gegen Ausgabe neuer Anteile in die Holding ein. Danach war er zu ca. 40 % an der Holding beteiligt. Auch diese Anteile brachte er in die Verwaltungsstiftung ein und übertrug die Gewinnbezugsrechte wieder an die Verwaltungsgesellschaften seiner Enkelkinder. Das Finanzamt setzte Grunderwerbsteuer gegen die Klägerin fest.
Testen Sie "STEUER-TELEX" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|