Ausgabe 25/2022
Sonstiges Aktuell vom 22.06.2022
FG Münster, Urt. v. 10.03.2022 - 8 K 1945/19 GrE, Rev. eingelegt (Az. beim BFH: II R 11/22)

Grunderwerbsteuer bei Anteilsübertragung auf niederländische Stiftung

Die Übertragung von Anteilen an einer inländischen Grundbesitz haltenden Gesellschaft auf eine niederländische Stiftung führt zu einer steuerbaren Anteilsvereinigung. § 5 Abs. 2 GrEStG findet auf eine niederländische Stiftung keine Anwendung.

FG Münster, Urt. v. 10.03.2022 - 8 K 1945/19 GrE, Rev. eingelegt (Az. beim BFH: II R 11/22)

A ist niederländischer Staatsbürger und ist mittelbar an einer GmbH mit Grundbesitz im Inland beteiligt. Früher hatte A bereits Anteile an einer niederländischen Holding auf die Klägerin, eine niederländische Verwaltungsstiftung übertragen. Für die Übertragung erhielt A Gewinnbezugsrechte aus den Anteilen. Diese übertrug er auf Verwaltungsgesellschaften seiner Enkelkinder. A brachte auch seine Anteile an einer mittelbar grundbesitzhaltenden Gesellschaft gegen Ausgabe neuer Anteile in die Holding ein. Danach war er zu ca. 40 % an der Holding beteiligt. Auch diese Anteile brachte er in die Verwaltungsstiftung ein und übertrug die Gewinnbezugsrechte wieder an die Verwaltungsgesellschaften seiner Enkelkinder. Das Finanzamt setzte Grunderwerbsteuer gegen die Klägerin fest.