Ausgabe 23/2014
Sonstiges Aktuell vom 05.06.2014
FinMin Nordrhein-Westfalen, Erlass v. 18.02.2014 - S 4501 - 10 - V A 6

Grunderwerbsteuer bei Personengesellschaften - Anwendung des § 1 Abs. 2a GrEStG

Bei einer Personengesellschaft, zu deren Vermögen ein inländisches Grundstück gehört, gilt nach § 1 Abs. 2a Satz 1 GrEStG die unmittelbare oder mittelbare, innerhalb von fünf Jahren erfolgende Änderung des Gesellschafterbestands dergestalt, dass mindestens 95 % der Anteile am Gesellschaftsvermögen auf neue Gesellschafter übergehen, als ein auf die Übereignung eines Grundstücks auf eine neue Personengesellschaft gerichtetes Rechtsgeschäft. Die Vorschrift fingiert einen Erwerbsvorgang.

Personengesellschaften i.S.d. § 1 Abs. 2a Satz 1 GrEStG sind insbesondere die GbR, die OHG und die KG (einschließlich der GmbH & Co. KG), auch wenn deren Zweck sich nicht im Halten und Verwalten von inländischen Grundstücken erschöpft. Ausländische Personengesellschaften, deren rechtliche Struktur den inländischen Personengesellschaften entspricht, werden ebenfalls von der Vorschrift erfasst.