Ausgabe 40/2014
Sonstiges Aktuell vom 02.10.2014
FG München, Urt. v. 12.02.2014 - 4 K 1537/11, Rev. eingelegt (Az. beim BFH: II R 18/14)

Grunderwerbsteuer: Treuhandverhältnisse haben keine Auswirkung auf den mittelbaren Gesellschafterbestand

Eine mittelbare Veränderung des Gesellschafterbestands i.S.d. § 1 Abs. 2a GrEStG findet nicht statt, wenn lediglich eine Treuhandkommanditistin mit diversen Treugebern ein Vertragsverhältnis eingeht (gegen gleichlautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur Anwendung des § 1 Abs. 2a GrEStG v. 25.02.2010, BStBl I 2010, 245, Tz. 2.2).

FG München, Urt. v. 12.02.2014 - 4 K 1537/11, Rev. eingelegt (Az. beim BFH: II R 18/14)

Kurzfassung

Gehört zum Vermögen einer Personengesellschaft ein inländisches Grundstück und ändert sich innerhalb von fünf Jahren der Gesellschafterbestand unmittelbar oder mittelbar dergestalt, dass mindestens 95 % der Anteile am Gesellschaftsvermögen auf neue Gesellschafter übergehen, gilt dies nach § 1 Abs. 2a GrEStG als ein auf die Übereignung eines Grundstücks auf eine neue Personengesellschaft gerichtetes Rechtsgeschäft.