Der BFH orientiert sich in seinem Urteil am Existenzminimumbericht der Bundesregierung für das jeweilige Jahr. Er kommt dabei zu dem Ergebnis, das die im ersten Leitsatz angesprochenen Freibeträge in sämtlichen Streitjahren über dem von der Bundesregierung jeweils ermittelten steuerlich zu verschonenden Existenzminimum liegen und deshalb nicht verfassungswirdrig zu niedrig bemessen wurden.
Testen Sie "STEUER-TELEX" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|