Der Bundestag hat am 02.07.2020 die sog. Grundrente beschlossen. Die Zustimmung des Bundesrates zu dem Gesetz mit dem offiziellen Titel "Gesetz zur Einführung der Grundrente für langjährig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen (Grundrentengesetz - GruReG)" ist bereits am 03.07.2020 erfolgt (BR-Drucks. 387/20). Das Gesetz soll zum 01.01.2021 in Kraft treten. Die Renten von rund 1,3 Mio. Menschen mit kleinen Bezügen werden damit aufgebessert.
Die Grundrente ist als Rentenzuschlag konzipiert und soll von einer nachzuweisenden Bedürftigkeit wie in den Fürsorgesystemen unabhängig sein. Wenn mindestens 33 Jahre "Grundrentenzeiten" vorliegen, das sind vor allem Zeiten, in denen Pflichtbeiträge aufgrund einer Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflegetätigkeit an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt wurden, soll die Rente um einen "Zuschlag" erhöht werden. Die Grundrente richtet sich nach der Höhe der erworbenen Entgeltpunkte. Dadurch wird, anders als bei den bisherigen rentenrechtlichen Bestimmungen, sichergestellt, dass sich eine langjährige Beitragszahlung zur Rentenversicherung auch bei unterdurchschnittlichem Einkommen lohnt.
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