In den nachfolgenden Erläuterungen gehen wir nun tiefer auf die Sondersituation bei der Istbesteuerung ein, da diese nun auf Dauer von deutlich mehr Unternehmen verwendet werden kann.
Die Umsatzsteuer entsteht grundsätzlich mit Ablauf des Monats oder Quartals als Voranmeldungszeitraum, in dem die Leistung ausgeführt wurde. Bei dieser Sollversteuerung kommt es auf die Bezahlung der Leistung durch den Kunden grundsätzlich nicht an. Zur Abmilderung der Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise wurde die Umsatzgrenze zum 01.07.2009 durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung bundeseinheitlich auf den bis dahin nur für die neuen Bundesländer geltenden Betrag von 500.000 ı angehoben, allerdings befristet bis zum 31.12.2011.
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