Ausgabe 40/2011
Thema der Woche vom 06.10.2011

Günstige Umsatzsteuerregelung bleibt auf Dauer

Wir hatten bereits in Ausgabe 39/11 kurz gemeldet, dass es über den Entwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (BT-Drucks. 17/7020) dazu kommen soll, dass die erhöhte Umsatzgrenze von einer halben Million Euro auf Dauer beibehalten wird, damit die maßgebliche Umsatzgrenze nicht wieder auf 250.000 ı absinkt und den Unternehmen wichtige Liquidität entzogen wird.

In den nachfolgenden Erläuterungen gehen wir nun tiefer auf die Sondersituation bei der Istbesteuerung ein, da diese nun auf Dauer von deutlich mehr Unternehmen verwendet werden kann.

Die Umsatzsteuer entsteht grundsätzlich mit Ablauf des Monats oder Quartals als Voranmeldungszeitraum, in dem die Leistung ausgeführt wurde. Bei dieser Sollversteuerung kommt es auf die Bezahlung der Leistung durch den Kunden grundsätzlich nicht an. Zur Abmilderung der Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise wurde die Umsatzgrenze zum 01.07.2009 durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung bundeseinheitlich auf den bis dahin nur für die neuen Bundesländer geltenden Betrag von 500.000 ı angehoben, allerdings befristet bis zum 31.12.2011.

Relevante Grundsätze für die Istversteuerung