BFH anhängig
IX R 29/22
Normen:
EStG § 17 Abs. 2; EStG § 9 Abs. 1 S. 1; EStG § 11 Abs. 2;
Vorinstanzen:
FG Nürnberg, vom 20.10.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 1287/20

Haftung, Nachträgliche Anschaffungskosten, Beteiligung, Werbungskosten, Abfluss, Verfügungsmacht

BFH-anhängig seit 21.08.2023
IX R 29/22

DRsp Nr. 2023/61430

Haftung, Nachträgliche Anschaffungskosten, Beteiligung, Werbungskosten, Abfluss, Verfügungsmacht

Rechtsfrage: 1. Führt die Inanspruchnahme eines Gesellschafter-Geschäftsführers als Haftender für Gesellschaftsschulden zu nachträglichen Anschaffungskosten auf die Beteiligung i.S. des § 17 EStG ? 2. Ist der Zeitpunkt des Verlusts der wirtschaftlichen Verfügungsmacht (bspw. durch Beschlagnahmung) über ein in Geld oder Geldeswert bestehendes Wirtschaftsgut maßgeblich für die zeitliche Zurechnung von Ausgaben i.S. des § 11 Abs. 2 EStG als Werbungskosten nach § 9 Abs. 1 S. 1 EStG ?

Normenkette:

EStG § 17 Abs. 2; EStG § 9 Abs. 1 S. 1; EStG § 11 Abs. 2;

Hinweise:

Zulassung durch FG

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorinstanz: FG Nürnberg, vom 20.10.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 1287/20