Ausgabe 38/2014
Verfahrensrecht Aktuell vom 18.09.2014
FG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 13.05.2014 - 9 K 9297/13

Haftung trotz Schätzung der Besteuerungsgrundlagen

Aus einer ansonsten unbegründeten Klage gegen einen Haftungsbescheid muss mindestens hervorgehen, dass Haftungsvoraussetzungen nicht vorliegen. Eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen und als Folge der rechtswidrige Haftungsbescheid können nicht mit der Begründung der Schätzung angefochten werden.

FG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 13.05.2014 - 9 K 9297/13

Kurzfassung

Das FG Berlin-Brandenburg hat über die Klage eines GmbH-Geschäftsführers geurteilt, der einen Haftungsbescheid betreffend Lohnsteuer in Höhe von über 95.000 ı erhalten hatte. Die in Liquidation befindliche GmbH konnte die Verbindlichkeit offenbar nicht tilgen.

Die Schwierigkeit für das Gericht bestand in einer sehr kurz gehaltenen Klagebegründung. Hier wurde lediglich geltend gemacht, der Haftungsbescheid basiere auf geschätzten Besteuerungsgrundlagen. Nach Auffassung des Gerichts lässt das jedoch nicht erkennen, in welchem Rahmen das FG überhaupt eine Entscheidungsbefugnis hat (vgl. BFH, Beschl. v. 17.01.2002 - VI B 114/01, BStBl II 2002, 306). Die Grenzen hierfür gibt der Steuerpflichtige i.S.d. § 96 Abs. 1 Satz 2 FGO mit seinem Klagebegehren vor.