Ausgabe 9/2023
Steuertipp vom 01.03.2023

Haftungsinanspruchnahme des Geschäftsführers für Lohnsteuer, die auf den eigenen Arbeitslohn entfällt

Mit Urteil vom 08.03.2022 - VI R 19/20 hat der BFH entschieden, dass Aufwendungen eines angestellten Geschäftsführers zur Tilgung von Haftungsschulden auch insoweit als Werbungskosten bei dessen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehbar sind, als die Haftung auf nicht abgeführter Lohnsteuer beruht, die auf den Arbeitslohn des Geschäftsführers entfällt. Das Abzugsverbot gem. § 12 Nr. 3 EStG steht dem nicht entgegen.

Die Steuerpflichtige erzielte Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit als Geschäftsführerin einer Gastronomie GmbH. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GmbH wurde sie mit Haftungsbescheid (§§ 69, 34 AO) für von der GmbH angemeldete, aber nicht abgeführte Lohnsteuer in Anspruch genommen. Die Steuerpflichtige gab diese Aufwendungen zur Tilgung der Haftungsschuld als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit an.