Ausgabe 25/2006
Gesetzgebung vom 22.06.2006

Haushaltsbegleitgesetz 2006 tritt in Kraft

Der Bundesrat hat am 16.06.2006 dem Haushaltsbegleitgesetz 2006 zugestimmt. Damit sind folgende Regelungen endgültig verabschiedet:

  1. Der Regelsteuersatz bei der Umsatzsteuer steigt zum 01.01.2007 von 16 % auf 19 %. Der ermäßigte Steuersatz von 7 % bleibt unverändert.
  2. Die Pauschalabgaben für geringfügig Beschäftigte erhöhen sich ab Juli dieses Jahres auf 30 % (15 % Rentenversicherung, 13 % Krankenversicherung und wie bisher 2 % Pauschsteuersatz). Die Pauschalabgaben für geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten bleiben unverändert bei 12 % (jeweils 5 % Renten- und Krankenversicherung und 2 % Pauschsteuersatz).
  3. Der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung sinkt zum 01.01.2007 von 6,5 % auf 4,5 %.
  4. Der Regelsteuersatz bei der Versicherungssteuer steigt zum 01.01.2007 ebenfalls von 16 % auf 19 %. Auch die ermäßigten Steuersätze (z.B. Hausrat-, Gebäude- und Feuerversicherung) werden regelmäßig um 3 % angehoben. Steuerbefreiungen (z.B. Krankenversicherung) bleiben unverändert bestehen.