Ausgabe 8/2010
Thema der Woche vom 25.02.2010

Haushaltsnahe Dienstleistungen: Aktualisierter Anwendungserlass

Das BMF hat das bisherige Anwendungsschreiben zu § 35a EStG (BMF-Schreiben v. 26.10.2007 - IV C 4 - S 2296-b/07/0003, BStBl I 2007, 783) überarbeitet und auf insgesamt 30 Seiten an den neuen Rechtsstand seit 2009 angepasst (BMF-Schreiben v. 15.02.2010 - IV C 4 - S 2296-b/07/0003). Das beinhaltet insbesondere

  • die Ausweitung der Förderung auf den EU- und EWR-Raum für Ferien- und Zweitwohnungen sowie dort angestellte Dienstleister,
  • die Änderungen durch das Gesetz zur Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung sowie das Familienleistungsgesetz,
  • eine Definition der Anwendungsregeln ab 2009,
  • Detailanweisungen bei Wohnungseigentum,
  • die Einbindung aktueller BFH-Urteile,
  • die Förderung von Haushaltshilfen,
  • eine beispielhafte tabellarische Aufzählung begünstigter und nichtbegünstigter haushaltsnaher Dienstleistungen und Handwerkerleistungen sowie
  • das Muster für eine Bescheinigung des Hausverwalters zur Jahresabrechnung.

Nachfolgend die wichtigsten Eckpunkte im Überblick, die sich im Vergleich zum vorherigen Schreiben geändert haben.

Verbesserte Förderung seit 2009