Insgesamt 2,2 Mio. Haushalte von Alleinerziehenden wurden allein im Jahr 2011 in Deutschland gezählt - Tendenz steigend (Quelle: Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung). Für sie kann das aktuelle BFH-Urteil vom 05.02.2015 (III R 9/13) grundsätzlich von Belang sein. Der BFH hat entschieden, dass die einwohnermelderechtliche Anmeldung eines Kindes in der Wohnung eines Alleinerziehenden eine unwiderlegbare Vermutung für die tatsächliche Haushaltszugehörigkeit dieses Kindes begründet. Werden neben der Haushaltszugehörigkeit des Kindes noch die weiteren Voraussetzungen des § 24b EStG erfüllt, kann der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gewährt werden.
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