Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 5. Zivilkammer (Einzelrichter) des Landgerichts Wuppertal vom 27.01.2022 unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
1.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 25.530,68 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 28.773,79 € vom 10.11.2020 bis zum 15.12.2021, aus 27.793,10 € vom 16.12.2021 bis zum 21.06.2023 und aus 25.530,68 € seit dem 22.06.2023 Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs Audi A4 mit der Fahrzeugidentifizierungsnummer .......... zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme des Fahrzeugs Audi A4 mit der Fahrzeugidentifizierungsnummer .......... in Verzug befindet.
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