Am 16.07.2021 haben die Länder NRW und Rheinland-Pfalz zwei inhaltsgleiche Erlasse zur steuerlichen Entlastung der durch die Hochwasserkatastrophe betroffenen Bürger in Kraft gesetzt. Die Erlasse wurden zwischenzeitlich aktualisiert bzw. ergänzt und auch von den meisten anderen Bundesländern für anwendbar erklärt.
Die Erlasse von NRW und Rheinland-Pfalz sind abrufbar unter:
Für die vom Hochwasser Betroffenen stehen weiterführende Hinweise auf den Seiten u.a. von NRW und Rheinland-Pfalz bereit (Anträge auf Soforthilfe, Richtlinien über die Gewährung der Soforthilfe, eine Zusammenstellung der wichtigsten Fragen und Antworten) für die jeweiligen Gruppen (Bürgerinnen und Bürger, gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe, Landwirte und land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Kommunen): https://www.land.nrw.de/soforthilfe https://hochwasser-ahr.rlp.de/de/hilfsangebote/ |
Die wichtigsten steuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung der Schäden finden Sie nachfolgend dargestellt:
1. Stundungs- und Vollstreckungsmaßnahmen sowie Anpassung der Vorauszahlungen
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