Das Thema Homeoffice hat im Zuge der Corona-Krise stark an Bedeutung zugenommen. Da aus Gründen des Arbeitsschutzes in den Betrieben ein Abstandsgebot gilt, kann die Belegschaft aus Platzgründen oftmals nicht vollzählig am Arbeitsplatz erscheinen. Viele Unternehmen gehen sogar noch weiter und arbeiten am Betriebssitz lediglich mit einer Notbesetzung. Wessen Tätigkeit die Erledigung von zuhause aus zulässt, soll überhaupt nicht im Betrieb erscheinen. Aus steuerlicher Sicht ergeben sich durch die pandemiebedingte neue Situation einige Zweifelsfälle, denen wir im Folgenden nachgehen möchten. Abschließend wird die neuere Rechtsprechung zur Berücksichtigung der Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers dargestellt.
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