Ausgabe 14/2021
Thema der Woche vom 07.04.2021
BFH, Urt. v. 15.07.2020 - III R 62/19

IAB: Voraussetzungen und Nachweis der betrieblichen Nutzung eines Pkw

Der Urteilsfall

Im aktuellen Fall erzielte ein Steuerpflichtiger als Versicherungsvertreter Einkünfte aus Gewerbebetrieb und hatte einen Investitionsabzugsbetrag (IAB) für die Anschaffung eines Pkw in Höhe von 15.200 € (40 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten von 38.000 €) gebildet. Circa drei Jahre später hatte der Steuerpflichtige einen Pkw angeschafft, dessen Bruttolistenpreis bei 33.390 € lag. Der Steuerpflichtige wurde zusammen mit seiner Ehegattin zur Einkommensteuer veranlagt und ermittelte im Jahr der Anschaffung des Pkw seine Einkünfte nach § 4 Abs. 3 EStG. Dabei hatte er die Entnahmen durch die private Kfz-Nutzung mit Hilfe der sog. Fahrtenbuchmethode bewertet und den für die Anschaffung des Pkw gebildeten Investitionsabzugsbetrag in Höhe von 11.152,40 € auf den Pkw übertragen.