Im aktuellen Fall erzielte ein Steuerpflichtiger als Versicherungsvertreter Einkünfte aus Gewerbebetrieb und hatte einen Investitionsabzugsbetrag (IAB) für die Anschaffung eines Pkw in Höhe von 15.200 € (40 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten von 38.000 €) gebildet. Circa drei Jahre später hatte der Steuerpflichtige einen Pkw angeschafft, dessen Bruttolistenpreis bei 33.390 € lag. Der Steuerpflichtige wurde zusammen mit seiner Ehegattin zur Einkommensteuer veranlagt und ermittelte im Jahr der Anschaffung des Pkw seine Einkünfte nach § 4 Abs. 3 EStG. Dabei hatte er die Entnahmen durch die private Kfz-Nutzung mit Hilfe der sog. Fahrtenbuchmethode bewertet und den für die Anschaffung des Pkw gebildeten Investitionsabzugsbetrag in Höhe von 11.152,40 € auf den Pkw übertragen.
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