Ausgabe 37/2023
Steuertipp vom 13.09.2023

Im Gesellschaftsverhältnis begründeter Forderungsverzicht mit Besserungsschein

Zur Beurteilung der Frage, wie nach einem Forderungsverzicht mit Besserungsschein beim Eintritt der Besserung das Wiederaufleben der Forderung im Rahmen des steuerlichen Einlagekontos gem. § 27 KStG zu berücksichtigen ist, folgendes Beispiel:

Sachverhalt:

Die A-GmbH befindet sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Um der GmbH zu helfen, verzichtet der alleinige Gesellschafter und Geschäftsführer A auf seine Gehaltsforderung. Dabei vereinbart er mit der GmbH den sog. Forderungsverzicht mit Besserungsschein. Das bedeutet, dass bei Verbesserung der wirtschaftlichen Lage der GmbH (Bedingungseintritt) die Forderung wiederauflebt.

Lösung:

Wie bei einem gewöhnlichen Schuldenerlass wird im Zeitpunkt des Forderungsverzichts mit Besserungsschein die auf Seiten der Kapitalgesellschaft bestehende Verbindlichkeit erfolgswirksam in Höhe des Rückzahlungsbetrags ausgebucht. Es kommt zu einer verdeckten Einlage in Höhe des noch werthaltigen Teils der Forderung, da der Verzicht aus gesellschaftsrechtlichen Gründen erfolgt. Die verdeckte Einlage führt zu einem Zugang beim steuerlichen Einlagekonto. Demgegenüber führt der wertlose Teil zu einem außerordentlichen Ertrag und erhöht das steuerliche Einlagekonto nicht.