Nach der BFH-Rechtsprechung
ist bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit - nur im
Rahmen von § 21 EStG, nicht hingegen bei gewerblicher Vermietung
(BFH, Urt. v. 20.07.2010 - IX R 49/09, BStBl II 2010,
Darüber hinaus sind im Immobilienbereich folgende Gesetzesänderungen zu beachten:
Ab dem Veranlagungszeitraum 2012 ändern sich bei
der verbilligten Wohnraumüberlassung an Angehörige und fremde Dritte
nach § 21 Abs. 2 EStG durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011
vom 04.11.2010 (BGBl I 2011,
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