Ausgabe 47/2011
Thema der Woche vom 24.11.2011

Immobilien: Steuertipps zum Jahreswechsel 2011/2012

Nach der BFH-Rechtsprechung ist bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit - nur im Rahmen von § 21 EStG, nicht hingegen bei gewerblicher Vermietung (BFH, Urt. v. 20.07.2010 - IX R 49/09, BStBl II 2010, 1038) - allgemein davon auszugehen, dass ein Einnahmenüberschuss erwirtschaftet wird. Eine Prüfung entfällt daher, wenn nichts für eine Befristung wie Hausverkauf, Eigennutzung oder Überlassung an Verwandte spricht. Dieser Grundsatz lässt sich im Rahmen einer Jahresendstrategie nutzen, um je nach individueller Progression des Vermieters Einnahmen und Werbungskosten gezielt auf 2011 oder 2012 zu verlagern oder vorzuziehen.

Darüber hinaus sind im Immobilienbereich folgende Gesetzesänderungen zu beachten:

Verbilligte Vermietung

Ab dem Veranlagungszeitraum 2012 ändern sich bei der verbilligten Wohnraumüberlassung an Angehörige und fremde Dritte nach § 21 Abs. 2 EStG durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 vom 04.11.2010 (BGBl I 2011, 2131) zwei wesentliche Aspekte: