Ausgabe 10/2012
Thema der Woche vom 08.03.2012

Immobilien: Zahlreiche Neuregelungen ab 2012

Im Rahmen des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 (BGBl I 2011, 2131), des Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BGBl I 2011, 2592) und der ErbStR 2011 (BStBl I 2011, Sondernummer 1/2011 S. 2) gab es einige Neuregelungen, die im Immobilienbereich zu beachten sind. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Änderungen des Einkommen- sowie des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts. Der Vollständigkeit halber finden Sie zudem eine Übersicht zu den aktuellen, in den einzelnen Bundesländern geltenden Steuersätzen bei der Grunderwerbsteuer.

Verbilligte Vermietung

Ab dem Veranlagungszeitraum (VZ) 2012 ergeben sich zwei Änderungen bei der verbilligten Überlassung einer Wohnung unter Marktmietniveau, die auf das Steuervereinfachungsgesetz 2011 zurückgehen:

  1. Beträgt die vereinbarte Miete
    • weniger als 66 % der ortsüblichen Marktmiete (Kaltmiete zuzüglich der umlagefähigen Kosten nach der Zweiten Berechnungsverordnung für Wohnungen vergleichbarer Art, Lage und Ausstattung), werden nur die auf den entgeltlich vermieteten Teil der Wohnung entfallenden Werbungskosten von den Mieteinnahmen abgezogen. Eine Aufteilung in einen entgeltlich und einen unentgeltlich vermieteten Teil entfällt. Der unentgeltliche Teil ist nicht steuerbar; der entgeltliche Teil entspricht der vollen Marktmiete.