Ausgabe 25/2022
Sonstiges Aktuell vom 22.06.2022
BFH, Urt. v. 18.11.2021 - V R 24/20, NV

Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers als Steuerschuldner

  1. NV: Das VersStG schließt eine Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers für die Versicherungsteuer nicht aus.
  2. NV: Das Auswahlermessen bei der Entscheidung über die Inanspruchnahme des Steuerschuldners oder des Haftenden ist im VersStG nicht gesetzlich gebunden. Eine gesetzliche Bindung des Ermessens ergibt sich insbesondere nicht daraus, dass der Versicherer gem. § 7 Abs. 1 Satz 3 VersStG Entrichtungspflichtiger ist.
  3. NV: Die Entrichtungspflicht des Versicherers berührt die nach § 44 i.V.m. § 5 AO zu treffende Auswahlentscheidung zwischen Steuer- und Haftungsschuldner nur insoweit, als das Finanzamt bei der Ausübung seines Ermessens den Besonderheiten der Entrichtungspflicht Rechnung zu tragen hat.
BFH, Urt. v. 18.11.2021 - V R 24/20, NV

Streitig war, ob die Klägerin und Revisionsbeklagte als Versicherungsnehmerin anstelle der britischen Versicherer zur Zahlung der Versicherungsteuer herangezogen werden konnte.