Ausgabe 38/2022
Gesetzgebung vom 21.09.2022

Inflationsausgleich im Gesetzgebungsverfahren

Das Bundeskabinett hat am 14.09.2022 den Entwurf eines Gesetzes zum Ausgleich der Inflation durch einen fairen Einkommensteuertarif sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Inflationsausgleichsgesetz) beschlossen.

Mit dem Inflationsausgleichsgesetz sollen u.a. die Folgen der kalten Progression bei der Einkommensteuer ausgeglichen werden. So soll nach Angaben des BMF z.B. eine vierköpfige Familie mit einem Jahreseinkommen von rund 56.000 € um 680 € im Jahr entlastet werden. Der Entwurf geht nun in das Gesetzgebungsverfahren und soll noch vor dem Jahresende von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden.

Hinweis

Mit dem Gesetzentwurf sollen die aus dem 14. Existenzminimumbericht (verfassungsrechtlich notwendige Freistellung des Existenzminimums) und dem 5. Progressionsbericht voraussichtlich resultierenden Anpassungen zeitnah umgesetzt werden. Bis jetzt liegen die Ergebnisse aber noch nicht endgültig vor, so dass noch mit kleineren Anpassungen der Beträge zu rechnen ist.

Neue Einkommensteuertarife 2023 und 2024