Der Bundestag hat am 10.11.2022 das Inflationsausgleichsgesetz verabschiedet, das die Absenkung des Einkommensteuertarifs und die Erhöhung des Kindergeldes vorsieht.
Bereits im August 2022 hatte Bundesfinanzminister Lindner Eckpunkte für ein Inflationsausgleichsgesetz vorgestellt (vgl. STX 33/2022, 500). Im September 2022 hat dann das Bundeskabinett den Regierungsentwurf für ein Inflationsausgleichsgesetz beschlossen (vgl. STX 38/2022, 580).
Die Projektionen des 5. Steuerprogressionsberichts und des 14. Existenzminimumberichts haben die Erwartung bestätigt, dass die im Entwurf des Inflationsausgleichsgesetzes vorgesehenen Anpassungen der Freibeträge und des Einkommensteuertarifs nicht ausreichen, um die Preissteigerungen auszugleichen.
Auf Grundlage der Berichte hatte der Finanzausschuss in seiner Beschlussempfehlung zum Inflationsausgleichsgesetz (BT-Drucks. 20/4378) eine noch deutlichere Steuerentlastung festgeschrieben, die nun vom Bundestag verabschiedet worden ist. Die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus, ist aber zu erwarten.
Neue Einkommensteuertarife 2023 und 2024
Beim Einkommensteuertarif (§ 32a EStG) werden der Grundfreibetrag angehoben und die Tarifeckwerte verschoben. Zum 01.01.2023 erfolgt nach den neu ermittelten Werten eine Anhebung des Grundfreibetrags auf 10.908 €. Für 2024 ist eine weitere Anhebung auf 11.604 € vorgesehen.
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